People | 09.06.2022
Keine Chance der Altersdiskriminierung
Nach dem Gleichbehandlungsgesetz ist es nicht zulässig, jemanden nur wegen seines Alters nicht einzustellen. Die Praxis sieht leider oft anders aus.
STEIRERIN: Was versteht man unter Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt?
Bernadette Pöcheim: Aufgrund des Alters in der Arbeitswelt benachteiligt zu werden, kommt in den unterschiedlichsten Bereichen vor – vom Berufseinstieg über den beruflichen Aufstieg bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. In der Arbeitswelt darf aber niemand weder unmittelbar noch mittelbar aufgrund des Alters diskriminiert werden.
Inwiefern betrifft dies auch das Schalten von Stellenangeboten?
Stellenanzeigen müssen nach dem Gleichbehandlungsgesetz diskriminierungsfrei erfolgen. Altersangaben sind gesetzeswidrig. Formulierungen wie etwa „Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin zwischen 25 und 35 Jahren gesucht“ oder „Junges, dynamisches Team sucht ebensolchen Kollegen/Kollegin“ sind nicht zulässig und ziehen eine Verwaltungsstrafe nach sich.
Wie werden ältere Leute unterstützt, die ihren Job verlieren?
Grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld für 20 Wochen gewährt. Die Bezugsdauer erhöht sich auf 39 Wochen, wenn 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen wird und bei Antragstellung das 40. Lebensjahr bereits vollendet wurde. Wurde bereits das 50. Lebensjahr vollendet, kann das Arbeitslosengeld sogar ein Jahr bezogen werden. Eine zusätzliche Unterstützung ist der Bemessungsgrundlagenschutz für „ältere“ arbeitslose Personen.
Bernadette Pöcheim
Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung der Arbeiterkammer Steiermark
© AK/Graf-Putz
Erleben Sie Altersdiskriminierung nur gegenüber älteren Leuten?
Nein, Altersdiskriminierung wirkt in beide Richtungen, es dürfen auch jüngere Menschen nicht nur aufgrund des Alters schlechter behandelt werden.
Gibt es auch Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot?
Spezielle körperliche Anforderungen, wie zum Beispiel der Eintritt in den feuerwehrtechnischen Dienst, beziehungsweise besondere Umschulungsangebote können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.