Sicherheit von Anfang an

Steirische Notariate beraten bei der Investition in eine Immobilie.

4 Min.

© Shutterstock

Bei aller Euphorie über das neue Zuhause: Die Investition in eine Immobilie ist für die meisten Menschen und Familien die größte Investition ihres Lebens.

Daher sollte man darauf achten, dass beim Erwerb einer Immobilie Wunsch und Wirklichkeit nicht auseinanderklaffen und das rechtliche Umfeld von Immobiliengeschäften hieb- und stichfest abgesichert ist. Dafür sorgen die insgesamt 82 Notariate in allen Regionen der Steiermark. Sie beraten beim Kauf oder der Weitergabe einer Immobilie und begleiten bei allen rechtsrelevanten Themen – vom korrekten Kaufanbot bis zur grundbücherlichen Durchführung und auch der späteren familiären Absicherung. Überdies fungieren sie als Treuhänder und neutrale Vertragsverfasser bei Bauträgerprojekten.

Beim Autokauf werden Prospekte auswendig gelernt, Testberichte gelesen, Freunde befragt und der Wagen oft mehrfach Probe gefahren. Beim Immobilienkauf lässt man sich oft nur zu gerne blenden und will gar nicht sehen, wie es um das Traumgrundstück tatsächlich bestellt ist.

Marcella Handl, Notariatskammer für Steiermark. © Marija Kanizaj

Bei der Errichtung eines Vertrages ist Ihr Notariat allen Vertragsparteien gleichermaßen verpflichtet und sorgt für die Einbeziehung und den Ausgleich aller Interessen!

Marcella Handl

Fallen beim Immobilienkauf

Ein häufiger Stolperstein sind Dienstbarkeiten, also sogenannte Servitute, die an einer Liegenschaft haften. Das können Zufahrts- und Zugangsrechte für andere Grundstücksbesitzer sein, das Recht zur Leitungsführung für die Errichtung eines Kanals oder einer Wasser­leitung über das Grundstück, das Wegerecht für die Befahrung mit einem Traktor durch den benachbarten Bauern und zahlreiche andere Rechte, die man mit dieser Liegenschaft „mitkauft“.

Umgekehrt ist für das eigene Grundstück die Möglichkeit des Anschlusses an Strom, Wasser oder Kanal im Vorfeld zu klären. Ebenso, ob das Traumgrundstück überhaupt zur Errichtung des eigenen Traumhauses geeignet ist – oder vielleicht die Flächenwidmung, die Bebauungsdichte oder regionale Bauvorgaben und Bebauungspläne den eigenen Vorstellungen widersprechen.

Trennung und Todesfall

Herausfordernd wird es auch, wenn das Haus nicht auf eigenem Grund, sondern am Grundstück der Eltern oder sogar der Eltern des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin errichtet wurde. Oder wenn überhaupt das bestehende Haus der Eltern ausgebaut wurde. Wer ist Eigentümer? Wer darf darüber verfügen? Was ist im Falle des Ablebens eines Partners oder der Trennung der Ehe bzw. Lebensgemeinschaft? Oftmals heiratet der hinterbliebene Ehepartner später erneut oder lebt zumindest mit einem neuen Partner im gemeinsamen Haus. Werden die „ehemaligen“ Schwiegereltern den neuen Partner akzeptieren? Wer darf dieses Haus im Fall eines Streits verkaufen? Und an wen? So etwas sollte man besser vorher regeln …

Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark. © Marija Kanizaj

Der Notar beurteilt die vermögensrechtlichen und familien-rechtlichen Aspekte beim Kauf einer Liegenschaft schon
vor Vertragsabschluss. Das schafft Sicherheit.

Dieter Kinzer

Gerade beim Erwerb einer Immobilie sollten die beruflichen, aber auch die privaten Lebensumstände gemeinsam mit einem Notar genau geprüft und in guten Zeiten für allfällige Schicksalsschläge eine rechtliche Absicherung getroffen werden.

Lag die Scheidungsrate Anfang der 60er-Jahre in Österreich noch bei 13,8 %, so steigerte sie sich bis zum Jahr 2022 auf rund 35 %. Daher sollte man auch in der Phase des Verliebtseins versuchen, den Tatsachen in die Augen zu blicken. Gerade wenn die Ehepartner/Lebensgefährten stark unterschiedliche Vermögenswerte aus jeweils eigenen Ersparnissen, erhaltenen Geschenken oder auch Erbschaften in den gemeinsamen Wohnraum eingebringen, ist ein Ehe- beziehungsweise Partnerschaftsvertrag oft eine sehr gute Lösung.

Ein Ehe- beziehungsweise Partnerschaftsvertrag mag im ersten Moment zwar unromantisch klingen, ist aber immer noch romantischer als ein Rosenkrieg, der letztlich das gesamte geschaffene Vermögen aufs Spiel setzen kann. Gerade Notare sind von Berufswegen verpflichtet, auf den Ausgleich der Interessen beider Vertragspartner zu achten, und werden daher faire und für alle Beteiligten sinnvolle Lösungen erarbeiten. Was die Wenigsten wissen: Ein Ehevertrag kann auch bei aufrechter Ehe geschlossen werden. Gerade die Anschaffung einer Immobilie kann ein guter Anlass sein, die ehelichen Vermögensverhältnisse für die Zukunft zu regeln und gleichzeitig im Sinne der Ehepartner und Kinder auch die Aufteilung des Vermögens für den Todesfall zu verfügen.

Moderne Serviceeinrichtungen

Ihr Notariat als moderne Serviceeinrichtung, zu der ich nicht „gehen muss“, sondern bei der ich schon im Vorfeld eines Liegenschaftserwerbs eine umfassende rechtliche Beratung erhalte, die mich und meine Familie in meiner Kauf- oder auch Weitergabeentscheidung für eine Immobilie begleitet und absichert. Nach dem Motto: „Lieber gleich in Ihr Notariat“.

Martin Lux, Vize-Präsident der Notariatskammer wfür Steiermark. © Marija Kanizaj

Für einen Laien ist es unmöglich, alle Probleme schon im Vorfeld zu erkennen, die beim Kauf einer Liegenschaft entstehen können!

Martin Lux

Abo

Immer TOP informiert: Mit dem Print-Abo der STEIRERIN – ob als Geschenk, oder für dich selbst!